ELEKTRONISCHE SICHERHEITSVORRICHTUNG SEL-20 In Übereinstimmung mit der Norm EN 81-20 Punkt 5.6.6.1 erkennt sie eine Übergeschwindigkeit der aufwärts fahrenden Kabine bei mindestens 115 % der Nenngeschwindigkeit und bewirkt das Anhalten der Kabine. In Übereinstimmung mit der Norm EN 81-20 Punkt 5.6.2.2.1.6 a) leitet sie das Anhalten des Antriebes ein, bevor die Geschwindigkeit der Kabine die Auslösegeschwindigkeit des Geschwindigkeitsbegrenzers erreicht.





